Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die vorliegenden Bedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbezeichnungen zwischen der Firentis AG und deren Kunden Anwendung. Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich abgefasst und rechtsgültig unterzeichnet sind.

Preise

  1. Sämtliche Preise sind freibleibend. Die Anpassung an die Tagespreise bleibt vorbehalten.
  2. Die Mehrwertsteuer von 8.1% ist in den Preisangaben nicht inbegriffen und wird auf den Rechnungen separat ausgewiesen.

Lieferbedingungen

  1. Die Transportkosten für Lieferungen ab Lager Rheinfelden werden nach Aufwand verrechnet. Für Lieferung ab Werk wird je nach Hersteller ein Transportanteil fakturiert. Die Firentis AG verrechnet für alle Baustoffe, die sie nicht am Lager führt, einen Warenbeschaffungsanteil.
  2. Die in Rechnung gestellten Paletten sind zusammen mit der Warenfaktura zu bezahlen. Alle verrechneten Paletten, die in gutem Zustand an die Firentis AG oder das entsprechende Herstellerwerk retourniert werden, werden mit einem Abzug von Fr.- bis 5.- gutgeschrieben. Überzählige Paletten werden pauschal mit Fr. 5.- gutgeschrieben. Bei Abholaufträgen von Paletten ohne gleichzeitige Warenlieferung durch die Firentis AG wird ein Transportanteil belastet.
  3. Kranablad und Hebebühne werden pro Kranzug oder Zeit verrechnet.
  4. Die Firentis AG lehnt Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung, insbesondere Waren-Mangels in den Fabriken oder vorübergehender Lager-Knappheit ab.
  5. Wird ein Fahrzeug der Firentis AG oder eines von ihm beauftragten Transportunternehmens entladen, hat der Kunde/Empfänger der Ware die notwendige Mithilfe zu stellen.

Gewährleistung

  1. Weist die Lieferung Mängel auf, so hat der Kunde diese unverzüglich, spätestens aber innert 8 Tagen nach Übernahme der Ware schriftlich geltend zu machen. Die „behaupteten“ Mängel sind genau zu bezeichnen. Werden die Waren beim Handel abgeholt, so hat der Kunde oder der von ihm beauftragte Chauffeur die Ware zu kontrollieren. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung gehen alle Folgekosten zu Lasten des Kunden.
  2. Wird die Mängelrüge nicht innert obiger Frist erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
  3. Bei rechtzeitiger Rüge eines Mangels, der nachweisbar auf einen von der Firentis AG zu vertretenden Umstand zurückzuführen ist, ersetzten die Firentis AG die beanstandete Ware kostenlos und so rasch als möglich.
  4. Für ersetzte Ware leistet der Handel in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Leistung.
  5. Betrifft der Mangel einen Fabrikation- oder Materialfehler, leitet die Firentis AG die Mängelrüge an die Herstellerfirma weiter.
  6. Bei unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften, mangelhaften Bearbeiten, ungeeignetem Baugrund, falscher Wartung, unsachgemässer Aufbewahrung und ähnlichen Fällen ist jede Haftung des Handels ausgeschlossen.
  7. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflichten zu termingerechten Zahlung.
  8. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
  9. Die Gewährleistungspflicht der Firentis AG gilt generell als wegbedungen, wenn und soweit er die Funktion einer Fakturierungs- und Zahlstelle einnimmt.

Zahlungsbedingungen

  1. Grundsätzlich sind die Fakturen 30 Tage nach Ausstellung ohne jeglichen Abzug fällig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firentis AG.
  2. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Fakturadatum befindet sich der Kunde automatisch in Verzug und hat einen Verzugszins zu bezahlen.
  3. Wird ein Kunde von der Firentis AG betrieben, so wird die gesamte Forderung inkl. Verzugszins fällig.
  4. Für Materialbezüge unter einem Netto-Warenwert von Fr. 200.- pro Fakturaperiode, die nicht bar bezahlt wird, wird ein Kleinmengenzuschlag von Fr. 10.- in Rechnung gestellt

Rücknahme nicht verwendeter Materialien

Zuviel bezogene Ware wird von der Firentis AG zurückgenommen, sofern sie sich in einwandfreiem Zustand befindet, im aktuellen Lagersortiment geführt wird und im vom Hersteller angegebenen Ablaufdatum voll gebrauchsfähig ist. Beim Kunden überlagerte Produkte werden auf seine Kosten fachgerecht entsorgt. Es werden jedoch nur ungeöffnete Pakete/Gebinde gutgeschrieben. Für Spesen und Umtriebe werden 20% vom Bruttobetrag an der Gutschrift abgezogen.